Präventionskonzept gem. § 8 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmenverordnungverordnung des SV Raika Kolsass/Weer


Allgemeines:

Um unserer als Fußballverein wichtigen gesellschaftlichen Funktion weiterhin nachkommen zu können, wurde dieses Präventionskonzept ausgearbeitet, um auch im Amateur- und Nachwuchsfußball den Trainings- und Spielbetrieb vollumfänglich aufrecht erhalten zu können. Wir als Verein sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir zum einen alle Beteiligten über die Maßnahmen dieses Präventionskonzeptes informieren und zum anderen auf die Einhaltung dieser Maßnahmen in der Praxis achten. Weiterhin gilt, dass Spieler/-innen, Trainer/-innen sowie Betreuer/-innen, die sich krank fühlen, weder an Trainingseinheiten noch an Spielen teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben. Jegliche Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten; dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei steht natürlich weiterhin die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen auf dem Fußballplatz an oberster Stelle.

  1. Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer

  • Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.

  • Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen/Umkleidekabinen/Waschräumen/WC-Anlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann.

  • Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.

  • Außerhalb des Trainings bzw. Spiels ist zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen weiterhin ein Mindestabstand von 1m einzuhalten.

  • Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1m nicht eingehalten werden kann, sind sowohl vom Masseur (bzw. Betreuer) als auch vom Spieler ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ausgenommen, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist; zB. Erste-Hilfe-Maßnahmen während eines Trainings oder Spiels). Zudem ist das Massagebett zwischen den Behandlungen mehrerer Spieler jedes Mal zu desinfizieren. Der Masseur (bzw. Betreuer) hat zwischen den Behandlungen für entsprechende Handhygiene zu sorgen.

  • Als Grundregel ist festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen Spielern nur auf dem Trainings-/Spielfeld stattfinden soll!

  • Bei Trainings wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte. Bei Spielen kann die Anwesenheitsliste durch den Onlinespielbericht ersetzt werden.

  • Es gilt stets, die aktuellen Vorgaben der Vereinsführung einzuhalten.


  1. Hygiene und Reinigungsplan

  • Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) werden zumindest einmal täglich desinfiziert werden.

  • WC-Anlagen und Dusch- und Waschräume werden täglich gereinigt und desinfiziert

  • Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume/Umkleidekabinen wird täglich nach dem Trainings- oder Spielbetrieb sichergestellt


  1. Umgang mit (möglichen) Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus

  • Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Person kein Trainings- oder Spielbetrieb gestattet bzw. hat der Zuseher die Sportanlage umgehend zu verlassen.

  • Die betroffene Person muss weiters

  • die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450),

  • deren Anweisung strikt befolgen und

  • der Vereinsführung bzw. dem Trainer von diesen Anweisungen berichten.

  • Tritt ein Verdachtsfall außerhalb des Trainings/Spiels auf, ist die Gesundheitsbehörde sowie die Vereinsführung bzw. der Trainer darüber zu informieren.

  • Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, hat der Verein, sobald er Kenntnis davon erlangt, die Gesundheitsbehörde zu informieren.


  1. Zuschauer

  • Ein Training oder Spiel mit Zuschauern kann vor bis zu 100 Personen (Stehplätze) oder vor bis zu 250 Personen (zugewiesene Sitzplätze) stattfinden, wobei Personen, die zur Durchführung des Trainings bzw. Spiels erforderlich sind, in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen sind. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1m zu achten, daher wird darauf hingewiesen, auf der Nordseite der Tribüne ausnahmslos die Schalensitze zu verwenden und auf der Südseite die markierten Sitzflächen auf der Holzbank. Eine Mischform (Steh- und Sitzplätze) ist nicht gestattet.

  • Im Eingangsbereich der Sportanlage bitte die Bodenmarkierungen beachten.

  • Beim Betreten der Sportanlage werden die Zuseher gebeten, sich freiwillig zu registrieren.

  • Handdesinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich und vor den Sanitäranlagen zur Verfügung.

  • Bei Menschenansammlungen im Eingangsbereich wird das Tragen eines MNS empfohlen!

  • Vereinsmitarbeiter im Eingangsbereich müssen während der Ausübung ihrer Tätigkeit verpflichtend einen MNS tragen.

  • Den Anweisungen des Ordnerdienstes und den regelmäßigen Durchsagen des Platzsprechers ist im Interesse aller unbedingt Folge zu leisten


  1. Kantine

  • Der Betreiber sowie deren Mitarbeiter haben bei Kundenkontakt einen MNS zu tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet

  • Das Betreten der Kantine und die Verabreichung von Speisen und Getränke ist aktuell nur bis 22.00 Uhr zulässig.

  • Besucher haben in geschlossenen Räumen einen MNS zu tragen, ausgenommen während des Verweilens am Verabreichungsplatzes

  • Es wird sichergestellt, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarerer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.

  • Vor der Ausgabestelle bitte Bodenmarkierungen beachten und bei Bedarf wird auch im Freien das Tragen eines MNS empfohlen.

  • Die Konsumation von Speisen und Getränken ist in geschlossenen Räumen ausnahmslos im Sitzen an den Verabreichungsplätzen zulässig, im Freien wird ein Sitzen während der Konsumation empfohlen.

  • Besuchergruppen in geschlossenen Räumen dürfen aus max. 10 Personen bestehen, zzgl. ihrer minderjährigen Kindern oder Kindern gegenüber denen Aufsichtspflicht wahrgenommen wird.

  • Die Sitzplätze werden so eingerichtet, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens einem Meter besteht

  • Es gilt auch im Außenbereich den Sicherheitsabstand von 1m einzuhalten

  • Selbstbedienung ist zulässig, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.



Jeder am Trainings- und Spielbetrieb Beteiligte ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!

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